Als autorisierter1 Affiliate-Partner (Affiliate) von der WERTACH Quelle GmbH erklärst Du Dich damit einverstanden, die in dieser Vereinbarung (Vereinbarung) enthaltenen Regeln einzuhalten. Bitte lies die gesamte Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Du Dich registrierst und die WERTACH Quelle GmbH als Affiliate bewirbst.

Deine Teilnahme am Programm dient ausschließlich dazu, unsere Website legal zu bewerben, um eine Provision für Mitgliedschaften und Produkte zu erhalten, die von Menschen gekauft wurden, welche auf den WERTACH Quelle Shop durch Deine eigene Website oder persönliche Empfehlungen verwiesen werden.

Indem Du Dich für das WERTACH Quelle GmbH Affiliate-Programm (Programm) anmeldest, erklärst Du Dich mit dieser Vereinbarung und ihren Regeln/Bedingungen einverstanden.

 

Genehmigung oder Ablehnung des Antrags

Wir behalten uns das Recht vor, JEDEN Partnerprogramm-Antrag nach unserem alleinigen und absoluten Ermessen zu genehmigen oder abzulehnen. Du hast keinen Rechtsbehelf gegen uns wegen der eventuellen Ablehnung Deines Affiliate-Programm-Antrags.

 

 

Erfolgsbeteiligung

Die Beteiligung beträgt auf physische Produkte (ausgenommen sind Dienstleistungen, Garantieanteile sowie Ersatzteile) 5% vom Umsatz und wird einmal pro Monat ausgezahlt, sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind und alle Kontaktinformationen sowie Zahlungs- und Steuerinformationen im Affiliate Bereich ausgefüllt wurden. Damit ein Affiliate eine Provision erhält, muss das geworbene Kundenkonto mindestens 31 Tage lang aktiv bleiben bzw. die Widerrufsfrist abgelaufen sein.

Du kannst Dich nicht selbst empfehlen, und Du erhältst keine Provision auf Dein eigenes Konto. Pro Haushalt (Familie) wird nur ein Affiliate Konto genehmigt. Begründete Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bewerbung bei der Geschäftsleitung der WERTACH Quelle GmbH und werden im Ausnahmefall bei wirtschaftlich notwenigen bzw. sinnvollen Firmengestaltungen genehmigt.

Zahlungen werden nur für Transaktionen gesendet, die erfolgreich abgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass die Ware/Leistung vollständig bezahlt wurde, die Ware/Leistung geliefert wurde und die landesspezifische Widerrufsfrist abgelaufen ist. Beteiligungen für Transaktionen, die zu Rückbuchungen oder Rückerstattungen führen, werden nicht ausgezahlt.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung eines ggf. erforderlichen Gewerbes und die Versteuerung der Einnahmen ist jeder Affiliate-Partner selbst zuständig. Die Auszahlung der Umsatzsteuer erfolgt nur nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID. Ansonsten erfolgen die Auszahlungen ausschließlich netto ohne Umsatzsteuer. Für die landesübergreifende Versteuerung und Auszahlung gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Abkommen mit den betreffenden Ländern.

Die Beteiligung erfolgt bis auf Widerruf „Lifetime“ für aktiv geworbene Kunden. Das bedeutet, dass es für geworbene Kunden über das verknüpfte Kundenkonto eine Beteiligung auch für zukünftige passive Bestellungen (Folgeprodukte, Ersatzfilter, etc.) gibt.

Wenn ein Kunde bei der Bestellung einen Vorteilscode verwendet, hat diese Gutscheinzuordnung für die aktuelle Bestellung Vorrang vor der bisherigen Zuordnung als „Lifetime“ Kunde. Die ursprüngliche Zuordnung als „Lifetime“ Kunde bleibt bestehen.

Weiterführende Beteiligungsprogramme sind optional sowie umsatzabhängig und bedürfen der schriftlichen Beantragung bzw. der Zustimmung der Geschäftsleitung.

Es gelten die jeweiligen individuellen Beteiligungssätze für die vergütungsberechtigten Produkte, die nach Freischaltung/Genehmigung der Affiliate-Partnerschaft im internen Bereich zugänglich gemacht werden.

 

 

Kündigung

Dein Partnerantrag und Dein Status im Programm kann aus einem der folgenden Gründe ausgesetzt oder beendet werden:

    • Unangemessene Werbung (falsche Behauptungen, unerlaubte Gesundheitsaussagen, irreführende Hyperlinks usw.)
    • Spamming (Massen-E-Mails, Massen-Newsgroup-Postings usw.)
    • Werbung auf Websites, die illegale Aktivitäten (z.B. pornographische Inhalte, Hetze, menschenverachtende Inhalte, kriegerische Handlungen, politisch bedenkliche Themen, u.ä.) enthalten oder fördern
    • Versäumnis, die Affiliate-Beziehung für eine Werbeaktion offenzulegen, die als Billigung gemäß den bestehenden Richtlinien und Vorschriften der Federal Trade Commission oder den geltenden staatlichen Gesetzen gilt
    • Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum. Die WERTACH Quelle GmbH behält sich das Recht vor, Lizenzvereinbarungen von denjenigen zu verlangen, die Marken der WERTACH Quelle GmbH verwenden, um ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen. Das bedeutet, dass die Logos der WERTACH Quelle GmbH, sowie Bildrechte nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung verwendet werden dürfen. Das gilt auch für die eigene Erstellung von Visitenkarten, Bannern, Aufklebern, Rollups, Flyern, Broschüren, für Messen, Websites, etc. welche Logos, Bilder, Texte etc. der WERTACH Quelle GmbH enthalten.
    • Anbieten von Rabatten, Coupons oder anderen versprochenen Kickbacks aus Deiner Affiliate-Provision als Anreiz. Das Hinzufügen von Boni oder das Bündeln anderer Produkte der WERTACH Quelle GmbH ist jedoch akzeptabel.
    • Selbstempfehlungen, betrügerische Transaktionen, vermuteter Affiliate-Betrug
    • Veröffentlichung von Vorteils-Coupons im Internet (auslesbar als Text zur Kundengewinnung nur aufgrund des Vorteils-Coupons)
    • online Werbung im Internet & Socialmedia von Beteiligungshöhen (…%) zur Affiliat-Partnergewinnung bzw. Kundenwerbung

Darüber hinaus behält sich die WERTACH Quelle GmbH das Recht vor, jedes Affiliate-Konto jederzeit aufgrund von Verstößen gegen diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Die Kündigung durch den Affiliate Partner selbst ist ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich.

 

 

Affiliate-Links

Du kannst Grafik- und Textlinks sowohl auf Deiner Website als auch in Deinem E-Mail-Nachrichten verwenden. Du kannst die WERTACH Quelle Website auch in Online- und Offline-Kleinanzeigen, Zeitschriften und Zeitungen bewerben.

Du kannst die von uns bereitgestellten Grafiken und Texte verwenden oder eigene Grafiken und Texte erstellen, solange sie gemäß den Bedingungen als angemessen erachtet werden und nicht gegen die im Abschnitt Kündigung beschriebenen Bestimmungen verstoßen. Wir empfehlen die vorherige Genehmigung durch die Geschäftsleitung der WERTACH Quelle GmbH, um jegliche Verstöße und Abmahnungen vorsorglich zu vermeiden.

Affiliate-Links dürfen keine auslesbaren Gutscheincodes enthalten.

 

 

Rabattcodes/Vorteilscodes

Nach der Freischaltung als Affiliate Partner wird automatisch ein Rabattcode für Kunden erstellt. Dieser gilt nur für Dritte und ist bei eigener Anwendung von der Beteiligung ausgeschlossen. Eine Kombination von mehreren Codes ist unerwünscht und kann zum Verlust der Beteiligung führen.

Die Vorteilscodes bzw. Rabattcodes dürfen in keiner Weise als auslesbarer Text im Internet veröffentlicht werden. Wir prüfen dies regelmäßig mit Google und KI-Suche. Bei Verstößen wird der Code sofort und unwiderruflich gesperrt.

Das Einfügen in eine Grafik (nicht auslesbar) sowie die direkte Weitergabe per E-Mail oder persönlich bzw. in einem Angebotslink sind gestattet.

 

 

Gutschein- und Deal-Seiten

Die WERTACH Quelle GmbH bietet gelegentlich Gutscheine für ausgewählte Affiliates und für unsere Newsletter-Abonnenten an. Wenn Du keinen Markencoupon vorab genehmigt / zugewiesen bekommen hast, darfst Du den Gutschein nicht bewerben. Im Folgenden findest Du die Bedingungen, die für jeden Affiliate gelten, der die Werbung für unsere Produkte in Bezug auf ein Geschäft oder einen Gutschein in Betracht zieht:

    • Affiliate Partner dürfen keinen irreführenden Text auf Affiliate-Links, Schaltflächen oder Bildern verwenden, um zu implizieren, dass sie irgendetwas anderes als derzeit autorisierte Geschäfte mit dem jeweiligen Affiliate machen.*

*Transparenz und Ehrlichkeit

Hier geht es darum, dass du als Partner keine “Tricks” anwenden darfst, um Nutzer zum Klicken zu bewegen.

Keine Täuschung: Du darfst auf deinen Links, Buttons oder Bildern nichts behaupten, was nicht stimmt.

Identität: Du darfst nicht so tun, als wärst du die Firma selbst oder ein anderer offizieller Partner, wenn das nicht der Fall ist.

Klarheit: Der Nutzer muss verstehen, worauf er klickt und mit wem er es zu tun hat. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass eine andere geschäftliche Verbindung besteht, als die tatsächlich genehmigte.

    • Affiliate Partner dürfen nicht auf WERTACH Quelle GmbH Coupons, WERTACH Quelle GmbH Rabatte oder andere Phrasen werben, die darauf hindeuten, dass Coupons generell frei verfügbar sind.**

**Verbot von “Gutschein-Tricks”

Dieser Punkt ist besonders wichtig für die Werbung in Suchmaschinen (wie Google) oder auf Rabatt-Seiten.

Keine falschen Versprechen: Du darfst keine Werbung mit Begriffen wie “Gutschein”, “Coupon” oder “Rabatt” machen, wenn es diese aktuell gar nicht gibt oder du nicht dazu berechtigt bist.

Suchbegriffe: Du darfst nicht auf diese Begriffe “werben” (z. B. bei Google Ads), um Leute anzulocken, die gezielt nach einem Rabattcode suchen, nur damit sie über deinen Link gehen.

Hintergrund: Die Firma möchte verhindern, dass Kunden enttäuscht werden, wenn sie nach einem Gutschein suchen, auf deine Seite klicken und dann feststellen, dass gar kein Code existiert. Weiterhin möchten wir verhindern, dass Affiliate Partner die einen Interessenten aktiv beraten haben „leer“ ausgehen, nur weil ein anderer Affiliate Partner eine geschickte Werbung im Internet platziert hat, damit sein Vorteilscode gefunden und genutzt wird. Wer den Interessenten beraten hat und gezielt zur WERTACH Quelle GmbH leitet, soll auch die Beteiligung dafür erhalten.

 

    • Affiliates dürfen keine Pop-ups, Pop-unders, iframes, frames oder andere sichtbare oder unsichtbare Aktionen generieren, die Affiliate-Cookies setzen, es sei denn, der Benutzer hat ein klares und ausdrückliches Interesse an der Aktivierung einer bestimmten Ersparnis bekundet, indem er auf einen deutlich markierten Link, eine Schaltfläche oder ein Bild für diesen bestimmten Gutschein oder Deal klickt. Dein Link muss den Besucher auf die Händlerseite der WERTACH Quelle GmbH leiten.
    • Der Benutzer muss in der Lage sein, Coupon-/Deal-/Sparinformationen und Details zu sehen, bevor ein Affiliate-Cookie gesetzt wird (d.h. Formulierungen wie “Klicken Sie hier, um Coupons zu sehen und ein Fenster zur Händler-Website zu öffnen” ist ausdrücklich NICHT erlaubt).
    • Affiliate-Websites haben möglicherweise keine “Klicken Sie für (oder um zu sehen) Deal / Coupon” oder eine Variation, wenn keine Coupons oder Deals verfügbar sind und der Klick die Händler-Website öffnet oder ein Cookie setzt. Affiliates mit einem solchen Text auf der Händler-Zielseite werden sofort aus dem Programm entfernt.***

***Verbot des bekannten Trick im Affiliate-Marketing, das sogenannte „Click-to-Reveal“ (Klicken, um den Code aufzudecken)

Du darfst auf deiner Webseite keine Buttons, Links oder Texte verwenden, die dem Nutzer einen Gutschein oder Deal versprechen (z. B. „Hier klicken, um den Rabattcode zu sehen“), wenn es in Wirklichkeit gar keinen echten Gutschein gibt.

Warum wird das verboten?

Manche Affiliate-Partner nutzen diesen Trick, um Klicks zu provozieren. Wenn ein Nutzer auf so einen gefälschten Button klickt, passiert Folgendes:

Die Website des Händlers öffnet sich.

Es wird unbemerkt ein Cookie (ein digitaler Herkunftsnachweis) im Browser des Nutzers gesetzt.

Kauft der Nutzer später etwas bei dem Händler, bekommt der Affiliate-Partner eine Provision für den Verkauf – obwohl er den Kunden mit einem vorgetäuschten Gutschein angelockt hat.

Der Händler sieht das als Täuschung des Kunden und als unfairen Betrug am Partnerprogramm. Partner, die dies anwenden, werden sofort aus dem Affiliate Programm entfernt.

 

 

Pay-per-Click-Richtlinie (PPC)

PPC-Gebote sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung NICHT erlaubt.

 

 

Haftpflicht

WERTACH Quelle GmbH haften nicht für indirekte oder zufällige Schäden (Umsatzeinbußen, Provisionen) aufgrund von Affiliate-Tracking-Fehlern, Verlust von Datenbankdateien, Serverausfällen oder Folgen von Schäden am Programm und/oder an unseren Websites.

Wir geben keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf das Programm und/oder die von WERTACH Quelle GmbH verkauften Mitgliedschaften oder Produkte. Wir erheben keinen Anspruch darauf, dass der Betrieb des Programms und/oder unserer Website(s) fehlerfrei ist und wir haften nicht für Unterbrechungen oder Fehler.

Für Falschaussagen der Affiliate Partner hinsichtlich der Eigenschaften von Produkten oder gesundheitlichen Effekten sowie Wirkungen (unerlaubten Gesundheitsaussagen) wird keinerlei Haftung seitens der WERTACH Quelle GmbH übernommen. Bei Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen leiten wir diese durch unsere Rechtsabteilung an den jeweiligen Verursacher mit entsprechender Kostennote weiter.

 

 

Laufzeit der Vereinbarung

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit Deiner Aufnahme in das Programm und endet, wenn Dein Affiliate-Konto gekündigt wird.

Die Affiliate Partnerschaft und Dein Status im Programm laufen auf unbestimmte Zeit und können innerhalb Deiner Familie oder Deiner eigenen Firma übertragen oder vererbt werden. Ein Verkauf an Dritte bedarf jedoch der Begründung und Genehmigung und kann ohne Angaben von Gründen seitens der WERTACH Quelle GmbH abgelehnt werden.

Die Bedingungen dieser Vereinbarung können von uns jederzeit mit vorheriger Ankündigung und Bekanntmachung geändert werden. Wenn eine Änderung der Bedingungen dieser Vereinbarung für Dich nicht akzeptabel ist, kannst Du Dein Affiliate-Konto jederzeit kündigen. Deine fortgesetzte Teilnahme am Programm stellt Deine Annahme jeder Änderung dar. Begründete Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der WERTACH Quelle GmbH.

 

 

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

Die nachfolgende NDA ist automatisch Bestandteil der Vereinbarung hinsichtlich interner Informationen zu Produkten, Strategien, Vergütungen und Ausbildungsinhalten. Dies betrifft nur Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind.

 

 

Freistellung von Ansprüchen Dritter

Der verbundene Affiliate Partner stellt die WERTACH Quelle GmbH und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Lizenznehmer, Nachfolger und Abtretungsempfänger, einschließlich derjenigen, die von WERTACH Quelle GmbH zur Übertragung und Verteilung von Materialien lizenziert oder autorisiert wurden, von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Bußgeldern, Urteilen, Ansprüchen, Kosten, Verlusten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten und -kosten) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit allen Ansprüchen ergeben, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung aufgrund der eigenen Fahrlässigkeit des Affiliate Partner entstehen: z.B. falsche Darstellung, Nichtoffenlegung oder vorsätzliches Fehlverhalten des Affiliates.

 

 

Elektronische Signaturen wirksam

Die Vereinbarung ist ein elektronischer Vertrag, der die rechtsverbindlichen Bedingungen Deiner Teilnahme am WERTACH Quelle GmbH-Partnerprogramm festlegt. Du erklärst Dich mit dieser Vereinbarung und allen in dieser Vereinbarung enthaltenen oder referenzierten Bedingungen einverstanden, indem Du den WERTACH Quelle GmbH Bewerbungsprozess abschließt. Durch diese Maßnahme wird eine elektronische Signatur erstellt, die die gleiche Rechtskraft und Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift hat.

 

Stand 15.05.2026

Dein Team der WERTACH Quelle GmbH.

Unternehmenssitz: Grauhöfer Landwehr 3, D-38644 Goslar

 

 

1Gender-Hinweis

Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Vereinbarung das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Arbeit verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

 

 

Anhang:

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

  • 1 Zweck der Vereinbarung
    Der Affiliate erhält im Rahmen seiner Tätigkeit bzw. Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ggf. Zugang zu vertraulichen Informationen, insbesondere zu Geschäfts-, Betriebs-, Entwicklungs-, Technik-, Markt- und Organisationsinformationen der WERTACH Quelle GmbH. Zweck dieser Vereinbarung ist der umfassende Schutz dieser Informationen vor unbefugter Nutzung, Offenlegung oder Verwertung.
  • 2 Definition vertraulicher Informationen
    (1) Vertrauliche Informationen sind sämtliche dem Affiliate bekannt werdenden Informationen des Unternehmens, unabhängig von Art und Form der Übermittlung (schriftlich, mündlich, elektronisch, visuell oder sonstig), insbesondere:
    – Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG)
    – technische Spezifikationen, Zeichnungen, Prototypen, Labor- und Prüfberichte
    – Produkt-, System- und Verfahrenskonzepte der Wasseraufbereitung und Filtration
    – Preislisten, Kalkulationen, Margen, Einkaufs- und Lieferanteninformationen
    – Kunden-, Partner- und Vertriebsdaten
    – Software, Algorithmen, Quellcodes, Steuerungs- und Messdaten
    – interne Strategien, Prozesse, Markt- und Wettbewerbsanalysen
    – personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    (2) Vertrauliche Informationen gelten auch dann als geschützt, wenn sie nicht ausdrücklich als „vertraulich“ gekennzeichnet sind.

  • 3 Geheimhaltungspflicht
    (1) Der Affiliate verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
    (2) Eine Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen ist ausschließlich zulässig, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
    (3) Der Affiliate stellt sicher, dass auch von ihm eingesetzte Dritte – soweit zulässig – wirksam zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

    § 4 Nutzungs- und Verwertungsverbot
    Der Affiliate ist nicht berechtigt, vertrauliche Informationen ganz oder teilweise zu eigenen Zwecken, zugunsten Dritter oder außerhalb des vereinbarten Zwecks zu nutzen, zu verwerten, zu vervielfältigen oder weiterzugeben.

    § 5 Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
    (1) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
    a) der Verpflichtete nachweislich vor Offenlegung rechtmäßig kannte,
    b) ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt werden,
    c) der Verpflichtete nachweislich unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen selbst entwickelt hat,
    d) der Verpflichtete nachweislich aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder rechtskräftiger gerichtlicher Anordnung offenlegen muss.
    In diesem Fall ist das Unternehmen – soweit rechtlich zulässig – unverzüglich vorab schriftlich zu informieren.

(2) Abweichend von Absatz 1 genügt es im Hinblick auf

– Kunden-, Partner- und Vertriebsdaten sowie

– Ausbildungs- und Akademieinhalte

dass der Affiliate die jeweilige Kenntnis nachweislich oder offenkundig bereits vor Offenlegung durch das Unternehmen besaß, beziehungsweise nachweislich oder offenkundig unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen selbst entwickelt hat.

§ 6 Dauer der Geheimhaltung
(1) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für fünf (5) Jahre nach deren Beendigung.
(2) Für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt die Verpflichtung zeitlich unbegrenzt.

§ 7 Rückgabe und Löschung
(1) Spätestens bei Beendigung der Zusammenarbeit oder auf Verlangen des Unternehmens sind sämtliche Unterlagen, Datenträger, Kopien und Aufzeichnungen unverzüglich zurückzugeben oder vollständig und datenschutzkonform zu löschen.
(2) Die vollständige Rückgabe bzw. Löschung ist auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

  • 8 Vertragsstrafe, Schadensersatz, Unterlassung

(1) Verstößt der Affiliate schuldhaft gegen eine Verpflichtung aus dieser Vereinbarung, dann kann das Unternehmen eine angemessene Vertragsstrafe je Verstoß verlangen. Die Vertragsstrafe ist je einzelnen Verstoß auf einen Betrag von maximal EUR 100.000,00 begrenzt. Die Vertragsstrafe ist unabhängig vom Eintritt eines konkreten Schadens verwirkt. 

(2) Die vereinbarte Vertragsstrafe stellt eine Mindestentschädigung dar. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruchs bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine bereits verwirkte und gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

(3) Dem Affiliate bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist; im Übrigen bleibt das Recht des zuständigen Gerichts zur Herabsetzung der Vertragsstrafe gemäß § 343 BGB ausdrücklich vorbehalten.

(4) Unabhängig von der Vertragsstrafe ist das Unternehmen berechtigt, bei drohenden oder bereits erfolgten Verstößen Unterlassungsansprüche geltend zu machen sowie einstweilige Verfügungen zu beantragen.

(5) Von der Regelung zur Vertragsstrafe ausdrücklich ausgenommen sind Verstöße gegen die Vertraulichkeit hinsichtlich

– Kunden-, Partner- und Vertriebsdaten sowie

– Ausbildungs- und Akademieinhalte

– personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Für Verstöße in Bezug auf diese Informationen wird keine Vertragsstrafe geschuldet. Das Recht des Unternehmens, Schadensersatzanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

  • 9 Keine Rechteübertragung
    Durch diese Vereinbarung werden keinerlei Rechte, Lizenzen oder Nutzungsrechte an vertraulichen Informationen, Schutzrechten oder Know-how übertragen.

    § 10 Schlussbestimmungen
    (1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
    (2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der WERTACH Quelle GmbH.